Die Werkstätten und Förderstätten öffnen ab Montag, 11. Januar 2021. Es gilt die neueste Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 07. Januar 2021. Siehe auch: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-2/
In den Werk- und Förderstätten findet dann wieder Beschäftigung und Betreuung statt. Bitte beachten Sie, dass wir in unseren Einrichtungen strenge Hygiene-Schutz-Maßnahmen einhalten müssen. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und gilt für alle Bereiche der Werk- und Förderstätten und auch für die Fahrdienste.
Wenn sich für Sie Änderungen im Fahrdienst ergeben, werden Sie durch Ihre Busfahrer informiert.
Bitte beachten Sie: Kommen Sie nicht in die Einrichtung, wenn Sie erkrankt sind. Haben Sie Husten, Fieber, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinn, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, dürfen Sie die Einrichtung zum Schutz aller Beschäftigten nicht betreten.
Nach einer Erkrankung dürfen Sie erst zurück in die Einrichtung kommen, wenn Sie mindestens 24 Stunden wieder gesund sind und keine Symptome und kein Fieber mehr hatten. Wenn Sie nach Ihrer Erkrankung zurückkehren, müssen Sie einen negativen Corona-Test mitbringen oder ein ärztliches Attest vorlegen. Vorher dürfen Sie die Einrichtung nicht betreten. Das ist eine Vorgabe des Freistaats Bayern.
Wer seit der Schließung der Werkstätten und Förderstätten nicht erkrankt war, benötigt keinen negativen Corona-Test.
Für nähere Details und Fragen dazu stehen Ihnen gerne unsere Ansprechpartner an den verschiedenen Werkstattstandorten zur Verfügung.
In allen Interdisziplinären Frühförderstellen findet eine an die erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen angepasste Therapie, Förderung und Beratung für Kinder und deren Familien statt.