Das Budget für Arbeit (BfA) wurde 2018 mit dem Bundesteilhabegesetz als neue Leistung eingeführt und stellt ein geeignetes Instrument zur Inklusion auf den Arbeitsmarkt dar. Das BfA soll Menschen mit Behinderung helfen, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.
Es kann von Personen in Anspruch genommen werden, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) arbeiten oder das Recht hätten, dort zu arbeiten. Voraussetzung ist, dass sie einen Arbeitgeber finden, der bereit ist, sie einzustellen. Der Arbeitsplatz muss sozialversicherungspflichtig sein.
Die Inklusionsberater der Lebenshilfe helfen bei der Suche nach dem richtigen Arbeitsplatz, beraten den Betrieb und begleiten den Mitarbeiter in seinem neuen Arbeitsumfeld.
Status des Mitarbeiters
Beim BfA wird der Mitarbeiter mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag eingestellt. Er ist damit vollständig in die Organisation des Arbeitgebers integriert. Solange der Arbeitgeber das BfA erhält, gilt er weiterhin als erwerbsgemindert. Wenn das Arbeitsverhältnis endet und kein neuer Arbeitgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden wird, kann der Mitarbeiter in die WfbM zurückkehren.
Welche Leistungen umfasst das BfA?
- Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss. Er kann bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts betragen und dauerhaft gewährt werden.
- Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Diese wird sowohl durch Jobcoaches der Lebenshilfe, als durch Mitarbeiter des Arbeitgebers erbracht.