Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege

Unterstützung von Pflegepersonen

 

Die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte, vorübergehende Betreuung von Menschen mit Behinderung. 

Die Gründe für eine Kurzeit- oder Verhinderungspflege sind vielfältig: Eine vorrübergehende Entlastung der Angehörigen oder eine Abwesenheit der pflegenden Angehörigen machen oft zusätzliche Betreuung notwendig. In einigen Fällen sind es familiäre Notfälle. Krankheit oder Klinikaufenthalte der Pflegepersonen bedeuten, dass Menschen mit Behinderungen vorübergehend von anderen betreut werden müssen. Die Lebenshilfe Ansbach bietet diese zeitweise Betreuung und Unterstützung auf verschiedene Weise an.

Betreuung in unseren Wohnheimen

Die Lebenshilfe Ansbach bietet in ihren Wohnheimen in Ansbach Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege an. Als Kurzzeitpflege-Gast ist man in einem Einzelzimmer in einer der Wohngruppen untergebracht und nimmt mehrere Tage oder Wochen am Leben in der Gemeinschaft der Wohnheime teil. Gemeinsam mit den Bewohnern wird man dort rund um die Uhr von Fachpersonal unterstützt.

Betreuung stundenweise in der häuslichen Umgebung

Der Familienunterstützende Dienst (FUD) der Lebenshilfe Ansbach stellt Mitarbeiter zur Verfügung, die Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit Unterstützungsbedarf stundenweise zuhause betreuen können. Wie oft und wie lange diese Entlastungen stattfinden sollen, und welche Aktivitäten dabei stattfinden können die Familien oder die Menschen mit Behinderungen selbst wählen.

Betreuung stundenweise als Unternehmung oder Ausflug

Verhinderungspflege kann auch für Aktivitäten außer Haus gebucht werden. Der Familienunterstützenden Dienst der Lebenshilfe bietet Begleitung bei Ausflügen und Besorgungen an, kann auch geplante Fahrten übernehmen oder die Umgebung mit dem Klienten zu Fuß aufsuchen. Wenn gewünscht können auch Tagesausflüge mit Begleitperson organisiert werden.

Teilnahme am Freizeit- und Bildungsprogramm der Lebenshilfe

Die Lebenshilfe bietet ganzjährig verschiedene Gruppenaktivitäten aus dem Bereich Freizeit und Bildung an. Bei einem Großteil der Aktivitäten fallen sogenannte Personalkosten an, die als Betreuungszeiten bei der Verhinderungspflege angerechnet werden können. Die angebotenen Gruppen und Aktivitäten findet man im Programmheft der Lebenshilfe Ansbach oder auf der Internetseite der Lebenshilfe Ansbach. 

Personen mit einem festgestellten Pflegegrad können diese Leistungen von ihrer Pflegekasse erstattet bekommen. Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Angeboten oder helfen wir Ihnen bei der Beantragung.