Betreuungsverein
Rechtliche Betreuung, Beratung und Vorsorge

Rechtliche Betreuung im Überblick

Rechtliche Betreuer unterstützen erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln und daher auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Wille und das Wohl des Betreuten stehen dabei im Mittelpunkt. Jeder kann für sich oder auch für andere eine rechtliche Betreuung beim Betreuungsgericht anregen. Das Betreuungsgericht prüft die Notwendigkeit und überträgt dem rechtlichen Betreuer ausschließlich die Aufgaben, die der betreute Erwachsene nicht selbst regeln kann. Die rechtliche Betreuung wird immer auch zeitlich befristet und vom Betreuungsgericht überwacht.

Mögliche Aufgabenkreise sind z. B.: Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung und Vertretung gegenüber Behörden. Oft übernehmen Familienangehörige diese Aufgabe. Es ist aber auch möglich, die rechtliche Betreuung für eine fremde Person zu übernehmen. Dies geschieht in der Regel ehrenamtlich.

Kann kein geeigneter rechtlicher Betreuer aus dem Umfeld des zu Betreuenden gefunden werden, setzt das Betreuungsgericht Berufs- oder Vereinsbetreuer ein

Rechtliche Betreuung, Beratung und Vorsorge

Der Betreuungsverein der Lebenshilfe Ansbach bietet Beratung und Unterstützung rund um die Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung an.

Unser Angebot umfasst:

Rechtliche Betreuungsführung

  • Information zur rechtlichen Betreuung
  • Beratung, Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern
  • Information und Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Netzwerkarbeit

Rechtliche Betreuung im Ehrenamt

  • Wir beraten zu Inhalten und Ablauf der rechtlichen Betreuung
  • begleiten bei der Betreuungsübernahme
  • bei auftretenden Fragen
  • führen regelmäßig Informations- und Fortbildungsveranstaltungen durch

 

Weiterführende Info zur Ehrenamtlichen Betreuung sowie einen Videobeitrag finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Justiz unter Ehrenamtliche Betreuung - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)

Information und Beratung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können Sie für sich selbst festlegen, wer welche Angelegenheiten für Sie regeln soll, wenn Sie hierzu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Netzwerkarbeit

Wir arbeiten mit dem Betreuungsgericht, den Betreuungsstellen von Stadt und Landkreis Ansbach, mit anderen Betreuungsvereinen sowie mit Beratungsstellen, Ärzten, Heimen und Behörden zusammen.

Der Betreuungsverein wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

Ihr Kontakt

Maike Holz
Betreuungsverein

Lebenshilfe Ansbach e. V.
Karlstraße 7, 91522 Ansbach
T 0981 977758-55
m.holz(at)lebenshilfe-ansbach.de

Katharina Kolb-Meier
Betreuungsverein

Lebenshilfe Ansbach e. V.
Karlstraße 7, 91522 Ansbach
T 0981 977758-53
k.kolb-meier(at)lebenshilfe-ansbach.de

Susanne Rex
Betreuungsverein

Lebenshilfe Ansbach e. V.
Karlstraße 7, 91522 Ansbach
T 0981 977758-54
s.rex(at)lebenshilfe-ansbach.de