Unser Service
Die Aktenvernichtung der Werkstatt in Ansbach bietet Datenträgervernichtung von Unterlagen und Dokumenten an. Ausgenommen ist die Vernichtung von Festplatten und Disketten.
Im Bereich der Aktenvernichtung entsorgen und vernichten wir unternehmensinterne und personenbezogene Daten nach den vorgeschriebenen Bestimmungen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Wir sind zertifiziert nach ISO 9001:2015, die Aktenvernichtung erfolgt dabei nach DIN 66399.
Bei Anlieferung von Akten bitten wir um schriftliche oder telefonische Anmeldung.
Sie können Ihre Akten von Montag-Freitag in der Zeit von 8-15 Uhr anliefern.
Unsere Leistungen
- Vertraulicher Umgang mit Unterlagen und Dokumenten
- Vernichtung von Papierakten (Sicherheitsstufe P4)
- Vernichtung von optischen Datenträgern (Sicherheitsstufe O3)
- Vernichtung von magnetischen Datenträgern
(Sicherheitsstufe T4) - Vernichtung von CD´s und DVD´s
- Vernichtung von Scheckkarten
- Einhaltung der Richtlinien nach BDSG
Dok. Datenschutzverpflichtung zur Aktenentsorgung V1.3
Auch bei der Aktenvernichtung können Sie bares Geld sparen, denn unsere Werkstätten sind nach § 140 SGB IX anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie 50% der in Rechnung gestellten reinen Lohnkosten der Aktenvernichtung von Ihrer Ausgleichsabgabe abziehen können.
Rufen Sie uns an, wie machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.